Der SWR hat eine Liste von Hilfsangeboten zusammengestellt, die auch auf ukrainisch gelesen werden können.
Weiter gibt es ein Portal für ukrainische Studierende und Wissenschaftler der Universität Tübingen.
Der SWR hat eine Liste von Hilfsangeboten zusammengestellt, die auch auf ukrainisch gelesen werden können.
Weiter gibt es ein Portal für ukrainische Studierende und Wissenschaftler der Universität Tübingen.
Das Kursangebot in Tübingen, Hirrlingen, Rottenburg und Ammerbuch richtet sich an alle Kinder und Jugendliche (5-18 Jahre) – aus Familien mit und ohne KreisBonusCard. Das Angebot wird durch die Kinderhilfsaktion Herzenssache e.V. von SWR, SR und Sparda-Bank ermöglicht, die die Ausweitung der Initiative Schwimmen für alle Kinder in den Landkreis von 2021 bis 2023 fördert.
Für Kinder und Jugendliche aus Familien mit KreisBonusCard sind die Schwimmkurse (inkl. Eintritt) kostenfrei. Weitere Informationen zur KreisBonusCard gibt es hier.
In seinem aktuellen Newsletter weist der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg u.a. auf eine Fülle von Informationen und Links zum Thema Ukraine hin:
Hilfe für geflüchtete Frauen und Kinder
Informationen zu Kindern und Jugendlichen
Ein weiteres Portal mit vielen Informationen finden Sie hier (und auch auf український).
Verschiedene Abteilungen des Uniklinikums Tübingen bieten psychlogische Hilfe bei der Verarbeitung von traumatischen Erlebnissen und Ängsten, die aus der bedrohlichen Situation in ihrer Heimat und der Flucht nach Deutschland resultieren.
Das vetrauliche Gespräch kann online oder persönlich in der psychsomatischen Ambulanz stattfinden.
Erwachsene vereinbaren einen Termin bei der Psychsomatik unter 07071-2986719 oder bei der Psychiatrie unter 07071-2986140, Kinder und Jugendliche unter 07071-2982338 (deutsch oder englisch). Per E-Mail können auch Termine auf ukrainisch oder russisch gebucht werden. Auch Geflüchtete aus anderen Ländern erhalten Termine.
1. SGB II/XII Leistungen für Geflüchtete aus der Ukraine
In der Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder der Bundesregierung am 07.04.2022 wurden Beschlüsse zu folgenden Themenbereichen getroffen: Registrierung, Verteilung, Arbeitsmarktzugang, Anerkennung von Bildungsabschlüssen, Zugang zu (Hoch-)Schulen und Sozialleistungen.
Ab Juni 2022 erhalten alle Geflüchtete aus der Ukraine mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG Sozialleistungen nach dem SGB II bzw. SGB XII, statt wie bisher nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
2. Beratung von Drittstaatsangehörigen mit Aufenthaltserlaubnis in der Ukraine
Übersicht aktueller Stand und Hinweise für die Beratung von Drittstaatsangehörigen mit Aufenthaltserlaubnis in der Ukraine: Handreichung des Schleswig-Holsteinischen Flüchtlingsbeauftragten
3. Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung
Die Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung wird bis zum 31. August 2022 verlängert: Bundesrat – Tagesordnungen & Termine – 1019. Sitzung.
Für Drittstaatsangehörige, die sich in der Ukraine als ausländische Studierende aufgehalten haben, eröffnet dies die Möglichkeit, sich bis zum Wintersemester 2022 erlaubt in Deutschland aufzuhalten, die notwendigen Voraussetzung für die Aufnahme eines Studiums in Deutschland zu erfüllen und dann eine Aufenthaltserlaubnis nach §16b AufenthG zu erhalten.
4. Online-Plattform des KTK zu Kindertagesbetreuung im Kontext des Kriegs in der Ukraine
Die Online-Plattform des KTK-Bundesverband stellt Informationen und Tipps zur Arbeit in Kitas im Kontext des Krieges in der Ukraine bereit: https://www.ktk-bundesverband.de/unserangebotunserearbeit/ukraine-plattform.
Folgende Bereiche werden u.a. abgedeckt: Informationen für pädagogische Fachkräfte in den Kitas, Informationen für geflüchtete Familien zur Kinderbetreuung und Hinweise für den Einstieg in den Arbeitsbereich Kita für Ukrainer*innen in Deutschland.
5. „Willkommensangebote“ – Flyer des BAMF zu Angeboten für Schutzsuchende aus der Ukraine
Hier kommen Sie zu Informationsblättern des BAMF zu bundesgeförderten-/finanzierten Willkommensangeboten (in verschiedenen Sprachen). Darin wird u.a. auf die MBE und das Integrationskursangebot hingewiesen. Weitere Informationen dazu finden Sie auch unter www.bamf.de/willkommensangebote.
6. Materialien des DRK Suchdienstes
Der DRK-Suchdienst unterstützt Familien bei der Suche nach Angehörigen, die sich im Zuge des Krieges in der Ukraine, bzw. der Flucht verloren haben (z.T. auch in Ukrainisch).
7. Pressemeldung
Caritas fordert Entlastung der Kommunen bei der Finanzierung der Ausgaben für Geflüchtete aus der Ukraine. Hier geht es zur vollständigen Pressemeldung.
Angebote für Mütter mit Kindern:
Das Elkiko-Familienzentrum (Lilli-Zapf-Straße 17, Loretto-Viertel) stellt zu bestimmten Zeiten seine Räumlichkeiten ukrainischen Müttern und ihren Kindern als Treffpunkt und zum Spielen zur Verfügung. Bei Interesse melden Sie sich bitte unter 0157-54171748.
Die Familienbildungsstätte bietet jeden Mo. und Do. von 15.17h unter dem Motto „Spiel, Spaß und Deutsch“ einen Treffpunkt für Mütter und Kinder von 2- 6 Jahren.
Für selbstorganisierte ehrenamtliche Betreuungsangebote von UkrainerInnen für Kinder würden verschiedene katholische Kirchengemeinden ihre Räume kostenlos zur Verfügung stellen. Bei Interesse melden sie sich bitte bei Reinhard Will.
Weitere Angebote für Mütter mit ihren Kindern in Tübingen finden Sie auf der städtischen Homepage
Sprachunterricht an der GSS
Seit der letzten Woche bieten wir an der Geschwister-Scholl-Schule immer mittwochs und donnerstags – jeweils von 14 bis 16 Uhr – Sprachunterricht für ukrainische Flüchtlinge an. Ein ganz großes Dankeschön an Frau Olha Shvets, die diese Kurse leitet. Das Angebot möchten wir weiter ausbauen und die Kinder nach und nach in den Regelunterricht integrieren.
Sollten Sie entsprechende Kontakte haben, dürfen Sie die Kinder gerne bei uns formlos per Mail im Sekretariat anmelden so dass wir uns entsprechend darauf vorbereiten können.
Hilfen und Treffpunkte für ukrainische Flüchtlinge:
Asylzentrum, jeden Dienstag, 16 bis 19 Uhr, Neckarhalde 40
St. Johannes Gemeindezentrum, Bachgasse 5, Tübingen, jeden Freitag, 18.30 bis 19.45h (ab dem 29.4.2022)
Download und Links. Weitere Hinweise und Angebote finden Sie auf den Seiten der Katholischen Kirche Tübingen.
Der Bund möchte zwei Milliarden Euro an die Kommunen und für Integration zahlen. Geflüchtete aus der Ukraine sollen zudem ab dem 1. Juni Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II erhalten. Näheres bei spiegel.de.
Die Beantragung von Bankkonten soll deutlich einfacher werden. Nötig sei lediglich ein ukrainischer Ausweis und eine Meldebescheinigung.
Herzliche Grüße
Joachim Glaubitz
Bereich Soziale Arbeit
Caritas-Dienste in der Flüchtlingsarbeit Projektleitung #DemoCRAZY