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Neue EU-Verordnung zu ukrainischen Führerscheinen

Seit dem 27. Juli 2022 gelten die ukrainischen Führerscheine in der EU und damit auch in Deutschland. Alle Menschen, denen nach der Massenzustromrichtlinie oder nach nationalem Recht vorübergehender Schutz vor dem Krieg in der Ukraine gewährt wird, benötigen seitdem weder eine Übersetzung ihres ukrainischen Führerscheins noch einen internationalen oder deutschen Führerschein. Weitere Informationen finden Sie in einer Zusammenfassung des Mittelhessischen Landboten oder direkt in der Verordnung im Amtsblatt der EU.

Rundmail Koordinator Hilfen für Geflüchtete

Ein Förderaufruf der vielleicht Ihr Interesse weckt:

2 „EHRENAMT HILFT GEMEINSAM“ – Förderaufruf der DSEE

Die Deutsche Stiftung Für Engagement und Ehrenamt fördert mit bis zu 50.000 EUR Initiativen in den drei Handlungsfeldern:

A: Engagement- und Ehrenamtsstrukturen im Bereich der Unterstützung von Geflüchteten
B: Schaffung oder Verbreitung von sozialen Innovationen
C: Unterstützung und Stärkung von Hilfsnetzwerken und Initiativen

Das Antragsportal ist bis zum 01. September 2022 geöffnet. Weitere Infos unter: https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/foerderung/ehrenamt-hilft-gemeinsam-uberblick/  

3 Kostenlose Telefonberatung „Helpline Ukraine“

Für Kinder, Jugendliche, Eltern und Angehörige bietet das Projekt „Helpline Ukraine“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eine Telefonberatung auf Russisch und Ukrainisch bei allen Sorgen und Problemen. Erreichbar Montag bis Freitags 14.00 Uhr – 17.00 Uhr. Anonym und Kostenlos.

Tel-Nr. 0800 – 500 22 50

Weitere Infos: https://www.nummergegenkummer.de/helpline-ukraine/

4 Infoblatt zur Abfalltrennung auf Ukrainisch

Böse Zungen mögen behaupten, es gäbe nichts was so deutsch ist wie die Mülltrennung. Um dieses Kulturgut verständlich zu machen gibt es aus unserem Hause nun ein Infoblatt auf Ukrainisch, das gern weitergegeben werden darf.

..für Kinder und Familien…

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Schule für ukrainische Kinder

Auch ukrainische Lehrkräfte, die in Deutschland unterrichten möchten, haben die Möglichkeit, am Programm „Beschulung Geflüchteter“ teilzunehmen. Bitte wenden Sie dazu an ihren Integrationsmanager. Näheres auch hier.

Helpline Ukraine

Wenn ihr jemanden braucht, dem ihr euch anvertrauen könnt, dann sind wir von der Nummer gegen Kummer für euch da. Vielleicht möchtet ihr über das sprechen, was ihr in der Ukraine erlebt habt, darüber, dass ihr eure Heimat verlassen musstet, wie es euch in Deutschland ergeht oder wie euer Alltag jetzt ist – wir haben ein offenes Ohr für eure Erfahrungen, Gefühle, Sorgen und Ängste.

Auch als ukrainische Angehörige, die zum Beispiel Familie, Freunde oder auch Fremde aufgenommen haben, könnt ihr unser telefonisches Beratungsangebot nutzen.

Egal was euch bewegt, wir sind da! Unsere ausgebildeten Berater*innen beraten euch oder hören einfach nur zu. An der Helpline Ukraine erhaltet ihr montags bis freitags von 14 bis 17 Uhr unter 0800 500 225 0 eine kostenlose telefonische Beratung auf Ukrainisch und Russisch. Jeder Anruf wird vertraulich behandelt und ist kostenlos.
Unsere Beratung ist

  • themenoffen
  • wertschätzend
  • ergebnisoffen
  • individuell
  • anonym & vertraulich
  • kostenlos

Wir leisten Hilfe zur Selbsthilfe und können auch Infos zu weiterführenden Hilfen geben.

Helpline Ukraine ist ein Projekt des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gemeinsam mit Nummer gegen Kummer e.V. und mit Unterstützung der Deutschen Telekom.

Veranstaltung „Flucht und Trauma – was können Eltern tun?“

Die Aufzeichnung des Sozialministeriums BW vom 20.5.2022 sowie weiterführende Informationsmaterialien für Eltern – auch nutzbar Fachkräfte und Ehrenamtliche- sowie eine Übersicht über Anlaufstellen und Links zu weiterführenden Materialien stehen nun in deutscher, russischer und ukrainischer Sprache zur Verfügung:

https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/flucht-und-trauma/

Weitere Informationen zum Umgang mit Trauma finden Sie hier.

Übergang ins Regelsystem für Vertriebene aus der Ukraine

Ab dem 01.06.2022 trat die Gesetzesänderung zum Rechtskreiswechsel der Ukraine-Flüchtlinge in die Regelsysteme des Sozialrechts in Kraft.

Folgend erhalten Sie Informationen wie der Rechtskreiswechsels konkret organisatorisch ablaufen sollen.

Fachliche Weisung der Bundesagentur für Arbeit: „Bearbeitung von Fällen mit Aufenthaltstitel nach §24 AufenthG oder entsprechender Fiktionsbescheinigung“

·         Die Bundesagentur für Arbeit hat am 23.05.2022 eine ausführliche Weisung zum Rechtskreiswechsel aus dem AsylbLG ins SBG II veröffentlicht. Die Weisung finden Sie hier.

·         Eine kompaktere und sehr gute Zusammenfassung der beratungsrelevanten Inhalte der Weisung hat Claudius Voigt (Projekt Q, GGUA Münster) erstellt. Diese finden Sie hier.

Vor allem für Mitarbeitende in der Beratungsarbeit empfehlen wir dringend die Lektüre dieser Ausführung.

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Nationales Zentrum Frühe Hilfen (NZFH)

Viele Menschen fliehen vor dem Krieg in der Ukraine und suchen Schutz in den Nachbarländern und in Deutschland, vor allem Mütter
mit Kindern und Schwangere. Das Nationale Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) hat für diese Zielgruppe eine Übersicht an Beratungsange-
boten und wichtigen Informationen, die auf Ukrainisch zur Verfügung stehen, zusammengestellt. Die Liste enthält auch Angebote auf
Russisch und Englisch, da viele Geflüchtete aus der Ukraine diese Sprachen beherrschen. Die Übersicht ist auf Deutsch, Ukrainisch
und Englisch in der Rubrik „Alltag mit Kind“ auf www.elternsein.info zu finden. Sie wird ständig aktualisiert. Kommunen und freie
Träger können gerne auf die Seiten verlinken und sie in den Sozialen Medien bewerben. Hier kommen Sie zur Übersicht in deutscher
Sprache auf elternsein.info:
Weitere Informationen:
https://www.elternsein.info/alltag-mit-kind/hilfe-ukraine/beratung-und-informationen-fuer-familien-aus-der-ukraine/
Kontakt:
Nationales Zentrum Frühe Hilfen
in der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Maarweg 149-161
50825 Köln
www.fruehehilfen.de