Bund-Länder-Treffen zur Unterstützung von Geflüchteten aus der Ukraine

Der Bund möchte zwei Milliarden Euro an die Kommunen und für Integration zahlen. Geflüchtete aus der Ukraine sollen zudem ab dem 1. Juni Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II erhalten. Näheres bei spiegel.de.

Die Beantragung von Bankkonten soll deutlich einfacher werden. Nötig sei lediglich ein ukrainischer Ausweis und eine Meldebescheinigung.